Falls die Schule dichtmacht, winkt Fernunterricht

Schulfrei wegen Corona? Das können sich Zuger Schüler abschminken

Das Corona-Virus ist in Zug angekommen. (Bild: Montage zentralplus)

Ein junger Zuger hat sich mit dem Corona-Virus infiziert. Die Behörden reagieren mit moderaten Massnahmen. Was passiert aber, wenn weitere Fälle bekannt werden – etwa an Zuger Schulen?

Es war eine Frage der Zeit, bis auch der Kanton Zug seinen ersten Corona-Fall hat. Der betroffene 21-Jährige steckte sich an einem privaten Anlass in Zürich an, wie die Behörden am Dienstag bestätigten (zentralplus berichtete). «Es handelt sich um einen Einzelfall», sagt Kantonsarzt Rudolf Hauri dazu. Oder anders gesagt: Es besteht deswegen noch keine erhöhte Ansteckungsgefahr für die Bevölkerung.

Die Behörden in Zug haben dennoch mit moderaten Massnahmen reagiert: So wurde eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Personen über 200 Personen eingeführt (zentralplus berichtete). Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen sind zurzeit schweizweit verboten. Viele Firmen haben zudem Richtlinien im Umgang mit dem Virus erarbeitet.

Nach wie vor ohne Einschränkungen kann der Schulunterricht durchgeführt werden. Einzig den allgemeinen Rat, ein besonderes Augenmerk auf die Hygieneregeln zu richten, legt das Bundesamt für Gesundheit nahe. Dazu gehört etwa regelmässiges Händewaschen.

«Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, welche Krankheitssymptome aufzeigen, sollen zudem vom Unterricht fernbleiben», ergänzt die Zuger Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung vom Dienstag.

Aufrechterhaltung des Unterrichts obliegt Schulen

Weitere Massnahmen könnten dann ergriffen werden, wenn zum Beispiel ein Kind oder eine Lehrperson mit Verdacht auf eine Erkrankung bekannt würde. So geschehen ist das diese Woche in Biel, wo zwei Schulklassen unter Quarantäne gestellt wurden. Bei einer jungen Frau wurde das Virus diagnostiziert. Die Situation kann sich also schnell ändern – dessen sind sich auch die Zuger Behörden bewusst.

Lukas Fürrer, Generaldirektor der Zuger Bildungsdirektion, erklärt, wie es in einem solchen Fall abläuft: «Alle Massnahmen gehen vom Kantonsarzt aus», hält er fest. Dieser hat Kontakt mit den jeweiligen Schulärzten, die vor Ort Ansprechpersonen sind.

Die Schulen wiederum sind mit der Information der Eltern betraut, also auch im Falle einer möglichen, vom Kantonsarzt angeordneten Schulschliessung oder wenn eine Klasse unter Quarantäne gestellt würde. Die Bildungsdirektion selbst beschränkt sich darauf, die Kommunikationsabläufe zu unterstützen – etwa mit der Weiterleitung von Anfragen an den Kantonsarzt oder regelmässigen, kurzen Updates per E-Mail an die Schulen.

Lehrer kontrolliert die Hausaufgaben online

Betroffene Schüler würden im Falle einer Schulschliessung nicht einfach frei erhalten – im Gegenteil. Tritt das Szenario nämlich ein, «sind die Schulen zuständig, den Betrieb nach Möglichkeiten aufrechtzuerhalten», erklärt Fürrer.

«Die ISZL hat bestehende Prozesse, die sicherstellen, dass das Lernen im Falle einer Schulschliessung in jeder Umgebung weiter stattfindet.»

Barry Dequanne, Schuldirektor

Das Mittel dazu: Fernunterricht. Das sollte im Zeitalter der digitalen Vernetzung eigentlich kein Problem sein. Bestens ausgestattet sind viele Privatschulen, wie zum Beispiel die International School of Zug and Luzern (ISZL). «Die ISZL hat bestehende Prozesse, die sicherstellen, dass das Lernen im Falle einer Schulschliessung in jeder Umgebung weiter stattfindet», lässt Direktor Barry Dequanne ausrichten.

Die Kontinuität könnte dank etablierten Online-Lernumgebungen und Lernprogrammen aufrechterhalten werden. Der Einsatz von Technologien soll zudem dem Lehrplan angepasst sein –  bei Schülern der Sekundarstufe ist etwa via Video-Chat auch der regelmässige Kontakt zu den Lehrpersonen vorgesehen. Bei jüngeren Kindern würden gemeinsam mit den Eltern entsprechende Aufgaben vereinbart.

Und wenn das Kind keinen eigenen Laptop hat?

Auch die meisten öffentlichen Schulen sind heute mit digitalen Hilfsmitteln ausgestattet, die über längere Zeit einen stufengerechten Fernunterricht ermöglichen. «Die Voraussetzungen mit IT-Mitteln sind dabei je nach Stufe unterschiedlich», erläutert Bildungssekretär Fürrer. Klar: Nicht jedes Kindergartenkind hat einen eigenen Laptop, der auf höheren Stufen Standard ist.

Doch selbst wenn Schüler wie anno Gotthelfs Zeiten unterrichtet würden – schulfrei dank Corona ist keine Option. Fürrer: «Vorstellbar sind auch ganz einfache Konzepte wie Mäppchen mit Arbeitsblättern und Übungssammlungen, die den Schülern abgegeben würden und wie dies zum Teil schon heute – etwa bei Ferien – gemacht wird.»

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